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Mitglieder unserer Genossenschaft können
Einzelpersonen, Personengesellschaften des Handelsrechts
sowie juristische Personen werden. Zur Zeit hat
unsere Genossenschaft rund 1000 Mitglieder. Voraussetzung
für die Anmietung einer Wohnung ist die Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft erwirbt man durch eine schriftliche
Beitrittserklärung und die Bestätigung
der Aufnahme durch den Vorstand.
Mit der Aufnahme in die Genossenschaft verpflichtet
sich jedes Mitglied, mindestens drei Geschäftsanteile
zu zeichnen und die satzungsmäßigen
Einzahlungen zu leisten.
Ein Geschäftsanteil beträgt zur Zeit 260 Euro.
Außerdem ist ein einmaliges Eintrittsgeld von 130 Euro
zu entrichten. Auf das eingezahlte Geschäftsguthaben
wird, soweit die Mitgliederversammlung dies beschließt,
eine jährliche Dividende von zur Zeit 4% vergütet.
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Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ
der Genossenschaft und jedes Mitglied hat bei den
Abstimmungen nur eine Stimme. Ihre Beschlüsse
sind von Vorstand und Aufsichtsrat umzusetzen.

Die Versammlung findet einmal im Jahr statt. Hierzu
werden alle Genossenschaftsmitglieder mit der Grundstein-Post
eingeladen.
Damit unser Grundstein aktiv und lebendig
bleibt, ist es wünschens- und erstrebenswert,
dass möglichst viele Mitglieder an dieser
Mitgliederversammlung teilnehmen. Sie fasst Beschlüsse
zur Feststellung des Jahresabschlusses sowie zur
Gewinnverwendung und zur Entlastung von Vorstand
und Aufsichtsrat. Außerdem sind von der Versammlung
jedes Jahr 1/3 des Aufsichtsrates neu zu wählen.
Weitere Informationen über die Genossenschaft
enthält unsere Satzung. |